Ich werde Kastrationspate!
Kastrationen sind das A und O, um eine ungewollte Vermehrung zu vermeiden.
Unterstützen Sie unsere Arbeit und geben Sie einem Tier die Chance, dem ewigen
Teufelskreis zwischen Trächtigkeit und Mutterpflichten, aber auch dem ständigen Trieb
nach einer läufigen Hündin zu entkommen. Wir sehen Kastrationen langfristig als
effektivste Tierschutzmaßnahme um nachhaltig das Elend hungernder und kranker
Hunde und Katzen zu durchbrechen.
Eine Kastrationspatenschaft ist einmalig:
Eine Kastrationspatenschaft für einen Hund kostet 80,- EUR
Eine Kastrationspatenschaft für eine Katze kostet 30,- EUR.
(Sie können jedoch gerne für mehrere Tiere eine Patenschaft übernehmen!)
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< Antrag Kastrationspatenschaft hier downloaden >
Einzugsermächtigung / Steuerrecht Spende
Das Einzugsermächtigungsverfahren ist, neben dem Abbuchungsauftrag, eines von zwei Lastschriftverfahren.
Das Einzugsermächtigungsverfahren ist auch im elektronischen Handel bei den Verbrauchern sehr beliebt. Für den
Händler besteht jedoch das Risiko, dass eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst oder ohne Angabe von
Gründen zurückgegeben wird.
Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen
fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung). Die
Einzugsermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Es handelt sich dabei um einen Vertrag zwischen
dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger, der weder der Ersten Inkassostelle noch der Zahlstelle vorliegt.
Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift ohne Angabe von Gründen widersprechen. Erfolgt der
Widerruf der Lastschrift unverzüglich nach Entdeckung der beanstandeten Buchung wird der Belastungsbetrag mit
derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutgeschrieben und dem Konto des Zahlungsempfängers wieder belastet.
Der Kunde kann die Lastschrift auch später noch zurückgeben.
Die Bank kann dem Kunden in ihren AGB dazu, bei Einzugsermächtigungslastschriften, für die eine Einzugsermächtigung
existierte, eine Frist bis 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses setzen. Voraussetzung für die Wirksamkeit
dieser Klausel ist ein Hinweis im Rechnungsabschluss auf die Folge, dass bei ausbleibendem Widerspruch die
Lastschrift als genehmigt gilt. Dieser Hinweis wird von deutschen Kreditinstituten in aller Regel erteilt, so
dass in der Praxis eine Rückgabemöglichkeit bis sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses besteht. Bei
den Privat- und Genossenschaftsbanken ist dies in AGB Ziffer 7.3, bei den Sparkassen in Ziffer 7.4 geregelt.
Nach Ablauf der sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses kann der Kunde der Lastschrift nur noch
widersprechen wenn der Begünstigte eine unberechtigt eingezogene Lastschrift veranlasst hat, für die ihm keine
Einzugsermächtigung vorlag.
Steuerrecht Spende
Zu unterscheiden ist zunächst, ob die Spende von einer Privatperson getätigt wird, oder von einem Unternehmen kommt.
Spenden an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen sind in
Deutschland steuerlich abzugsfähig. Das heißt, die Spende kann bei Privatpersonen bei der Einkommensteuererklärung
als Sonderausgabe innerhalb bestimmter Grenzen steuermindernd geltend gemacht werden; Unternehmen können die
Spende bis zu einer festgesetzten Höchstgrenze pro Jahr vom Gewinn absetzen.
Sonderausgabenabzug
Bei Spenden von Privatpersonen an gemeinnützige Organisationen ist der steuermindernde Effekt abhängig vom
persönlichen Steuersatz. Die Gemeinnützigkeit des Vereins, der Stiftung oder der gemeinnützigen GmbH muss durch
eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder einen Freistellungsbescheid des Finanzamts anerkannt
worden sein, das für die spendenempfangende Organisation zuständig ist.
Spenden für steuerbegünstigte Zwecke werden bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte (GdE) als
Sonderausgaben anerkannt; alternativ kann der Höchstbetrag auch mit 0,4 % der Summe der gesamten Umsätze und der
im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berechnet werden. Bei der Einkommensteuererklärung müssen die
Zuwendungsbestätigungen (umgangssprachlich als Spendenquittung bezeichnet) vorgelegt werden.
Für Spenden an Parteien und Wählervereinigungen beträgt die Steuerermäßigung 50 % des Spendenbetrags bis zu einem
Höchstbetrag von 1650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3300 €. Von der Steuerschuld werden also
max. 825,- €/1650 € abgezogen. Den Höchstbetrag übersteigende Spenden können nach § 10b EStG als Sonderausgaben
bis 1650,- € geltend gemacht werden. Insgesamt kann also eine Person 2 × 1650,- € (Ehegatten den doppelten Betrag)
steuer„begünstigt“ spenden. Der Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG gilt nicht für Zuwendungen an
Wählervereinigungen.
Spenden in diesem Sinne sind auch Mitgliedsbeiträge. Mitglieder von Parteien oder gemeinnützigen Organisationen
erhalten daher häufig erst zu Jahresende eine Sammelbestätigung, in der sowohl ihre Einzelspenden als auch ihr
Mitgliedsbeitrag aufgeschlüsselt sind. Mitgliedsbeiträge sind nicht in allen Fällen abzugsfähig. Das gilt z. B.
für Organisationen, die den Sport, die Heimatpflege/Heimatkunde oder andere so genannten "Freizeitzwecke" fördern
(§ 10b Abs. 1 Satz 2 EStG) oder wenn die Mitglieder für ihren Beitrag konkrete und individuelle Gegenleistungen
erhalten (sog. unechte Mitgliedsbeiträge, die ein Leistungsentgelt darstellen).
Soweit Spenden die Höchstbeträge übersteigen, können sie in Folgejahre übertragen und dann jeweils wiederum
innerhalb der Höchstbeträge geltend gemacht werden ("Spendenvortrag"). Der Spendenvortrag ist aber nicht vererblich.
Für Zuwendungen in den Vermögensstock von gemeinnützigen Stiftungen gilt ein zusätzlicher Höchstbetrag von
insgesamt einer Million Euro innerhalb eines Zehnjahreszeitraums.
Bis zum Jahr 2006 galten geringere Höchstbeträge, die aber durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements aus dem Jahr 2007 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2007 wie beschrieben angehoben wurden.
Einzugsermächtigung, Steuerrecht entnommen von Wikipedia.
Stand November 2008
Keine Gewährleistung auf Richtigkeit.
Die Angaben dienen lediglich zur allg. Information.